Der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828 – 1917) erkannte und benannte die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Falls die Summe dieser Fehlfunktionen der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren kann, können Beschwerden entstehen.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen unter anderem die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich unter anderem aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden zeigen. Im Weiteren werden zudem die parietale (Knochen, Muskeln und Bänder), viszerale (innere Organe) und cranio-sakrale (Gehirn und Rückenmark) Osteopathie unterschieden, jedoch immer in der Gesamtheit des Patienten betrachtet und je nach Konsultationsgrund angewendet.
Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist, es dem behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.
Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist im Grunde nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.
Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es manchmal ratsam, eine einhergehende schulmedizinische Diagnostik (Anamnese/Untersuchung) voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.
Eine osteopathische Behandlung dauert i.d.R. zwischen 30 und 50 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist von dem Einzelfall abhängig.
Alle notwendigen
Hygienemaßnahmen werden vor, während und nach der Behandlung sichergestellt.
Unabhängig welche Behandlungsform am Patienten angewendet wird - unabhängig ob von einem (Fach-)Arzt oder einem Heilpraktiker therapiert wird - die gesetzlichen und medizinischen Grenzen wie auch die Sorgfaltspflicht müssen bedingungslos eingehalten werden.
Akute Infektionen, Tumore, akute Herzbeschwerden, psychische Erkrankungen und andere schwere Pathologien müssen durch Ihren Haus-/Facharzt schulmedizinisch abgeklärt und behandelt werden.
Bei chronischen (neurologischen/rheumatischen) Erkrankungen stellt die Osteopathie eine sehr gute begleitende Therapieform dar, um Beschwerden zu lindern und um die Lebensqualität zu verbessern. Sie ersetzten keinesfalls eine ärztliche Behandlung.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen beispielsweise anteilig die Behandlungskosten von VOD-Mitgliedern, von Heilpraktikern im Rahmen von Zusatzvereinbarungen/-versicherungen oder auch einfach durch den Abschluss einer entsprechenden Ausbildung. Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten i.d.R. osteopathische Leistungen. Die notwendigen Anforderungen und Erstattungsbeiträge dazu bitten wir Sie mit Ihrer Versicherung zu klären, damit Sie unsere Behandlungskosten bei Bedarf einreichen können. Grundsätzlich erhalten Sie auf Wunsch natürlich eine Rechnung über die erfolgte Behandlung.